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Bereitgestellt: 23.09.2025
Einladung Kirchgemeindeversammlung
26. Oktober 2025
Kirche Laufen am Rheinfall im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 10.30 Uhr
Kirche Laufen am Rheinfall im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 10.30 Uhr
Traktanden:
1.Genehmigung des Voranschlages 2026 und Festlegung des Steuerfusses
2.Antrag zur Erneuerung der Heizungsanlage
3.Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
4.Mitteilungen
Die Akten liegen vom Freitag, 27. September bis zum Freitag, 24. Oktober 2025 auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller oder der Fragestellerin unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Wir uns freuen, Sie an der Versammlung in unserer Kirche begrüssen zu dürfen.
Laufen am Rheinfall, im September 2025
Kirchenpflege Laufen am Rheinfall
1.Genehmigung des Voranschlages 2026 und Festlegung des Steuerfusses
2.Antrag zur Erneuerung der Heizungsanlage
3.Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
4.Mitteilungen
Die Akten liegen vom Freitag, 27. September bis zum Freitag, 24. Oktober 2025 auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller oder der Fragestellerin unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Wir uns freuen, Sie an der Versammlung in unserer Kirche begrüssen zu dürfen.
Laufen am Rheinfall, im September 2025
Kirchenpflege Laufen am Rheinfall
