Verantwortlich für diese Seite: Ernst Roth
Bereitgestellt: 02.10.2024
Kirchgemendeversammlungen
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie nimmt die Aufgaben wahr, die ihr in den einschlägigen Gesetzen der zugewiesen sind. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten beschliesst sie über die ihr von der Kirchenpflege vorgelegten Geschäfte, hier insbesondere über das Budget und die Jahres-Rechnung.
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
27. Oktober 2024, ca. 11.30 Uhr (anschliessend an den Gottesdienst)
Kirche Laufen am Rheinfall
Traktanden:
1. Genehmigung Voranschlag 2025
2. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
3. Mitteilungen
Kirche Laufen am Rheinfall
Traktanden:
1. Genehmigung Voranschlag 2025
2. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
3. Mitteilungen
Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.