Kirchgemendeversammlungen

Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie nimmt die Aufgaben wahr, die ihr in den einschlägigen Gesetzen der zugewiesen sind. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten beschliesst sie über die ihr von der Kirchenpflege vorgelegten Geschäfte, hier insbesondere über das Budget und die Jahres-Rechnung.

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

21. Juni 2026, 11.15 Uhr (anschliessend an den Gottesdienst)
Kirche Laufen am Rheinfall

Traktanden:
1. Entgegennahme des Jahresberichts 2025
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
3. Wahl der Mitglieder und des Präsidenten der RPK Weinland Mitte und Laufen am Rheinfall
4. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
5. Mitteilungen
Die Akten liegen vom Freitag, 5. Juni bis zum Freitag, 19. Juni 2026 auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ausserdem finden Sie die Unterlagen nachfolgend elektronisch.

Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder,
die mindestens 16 Jahre alt sind.

Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeinde-
versammlung schriftlich und vom Fragesteller oder der Fragestellerin unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.

Wir uns freuen, Sie an der Versammlung in unserer Kirche begrüssen zu dürfen.


Laufen am Rheinfall, im Mai 2026


Kirchenpflege Laufen am Rheinfall

Dokumente