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Bereitgestellt: 23.12.2022
Kirchgemendeversammlungen
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie nimmt die Aufgaben wahr, die ihr in den einschlägigen Gesetzen der zugewiesen sind. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten beschliesst sie über die ihr von der Kirchenpflege vorgelegten Geschäfte, hier insbesondere über das Budget und die Jahres-Rechnung.
Kirchgemeindeversammlungen
Budget 2023, 30. Oktober 2022
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2023 und Festlegung des Steuerfusses
2. Antrag zur Erstellung einer Solaranlage auf dem Dach des Mesmerhaus
mit entsprechendem Investitionskredit
3. Antrag zur teilweisen Auslagerung der Rechnungsführung
4. Antrag zur Ersatzwahl für eine Pfarrperson
5. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
6. Mitteilungen
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2023 und Festlegung des Steuerfusses
2. Antrag zur Erstellung einer Solaranlage auf dem Dach des Mesmerhaus
mit entsprechendem Investitionskredit
3. Antrag zur teilweisen Auslagerung der Rechnungsführung
4. Antrag zur Ersatzwahl für eine Pfarrperson
5. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
6. Mitteilungen