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Bereitgestellt: 03.06.2025
Einladung Kirchgemeindeversammlung, 22. Juni 2025
Die Kirchenpflege lädt Sie zur Kirchgemeindeversammlung vom
22. Juni 2025 nach dem Gottesdienst um ca. 10.30 Uhr in der Kirche Laufen am Rheinfall ein. Folgende Geschäfte kommen zur Abstimmung bzw. gelangen zu Ihrer Kenntnisnahme:
22. Juni 2025 nach dem Gottesdienst um ca. 10.30 Uhr in der Kirche Laufen am Rheinfall ein. Folgende Geschäfte kommen zur Abstimmung bzw. gelangen zu Ihrer Kenntnisnahme:
1. Abnahme des Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27.10.2024
2. Entgegennahme des Jahresberichts 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
4. Kreditantrag Planungskredit Erneuerung Heizung
5. Antrag zur Delegation Abnahme Protokoll an Kirchenpflege
6. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
7. Mitteilungen
Die Akten liegen vom Freitag, 6. Juni bis zum Freitag, 20. Juni 2025 auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Wir freuen uns, Sie in unserer Kirche begrüssen zu dürfen.
Kirchenpflege Laufen am Rheinfall
2. Entgegennahme des Jahresberichts 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
4. Kreditantrag Planungskredit Erneuerung Heizung
5. Antrag zur Delegation Abnahme Protokoll an Kirchenpflege
6. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
7. Mitteilungen
Die Akten liegen vom Freitag, 6. Juni bis zum Freitag, 20. Juni 2025 auf den Gemeindekanzleien in Dachsen, Flurlingen sowie Laufen-Uhwiesen auf und können während der normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde wohnhaften reformierten Kirchgemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Wir freuen uns, Sie in unserer Kirche begrüssen zu dürfen.
Kirchenpflege Laufen am Rheinfall